Saison-Zulassung
Mit der Saison-Zulassung kann man das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zulassen. Auf dem Kennzeichen sind die Monate der Zulassung vermerkt. Steuern und Versicherung werden nur für den Zulassungszeitraum berechnet. Es gibt jedoch keine anderen steuerlichen Vergünstigungen. Den Versicherungsbeitrag zahlt man anteilig, die Schadensfreiheitsrabatte werden weiter genutzt, die Zulassung muss jedoch wenigstens 6 Monate betragen, damit die SF-Klasse jährlich steigt und damit die Prozente sinken.
Für diese Art der Zulassung ist kein Oldtimergutachten notwendig.
Eine Saison-Zulassung ist die einzige Möglichkeit einen Youngtimer unter 30 Jahren oder einen nachträglich umgebauten (getunten) Oldtimer kostengünstiger zuzulassen.
Hinweis: Einige Versicherungen bieten bereits ab 25 Jahren einen Oldtimertarif an!
H-Zulassung
Mit der H-Zulassung gilt das Fahrzeug als Oldtimer.
Grundsätzlich muss bei der Zulassung ein Oldtimergutachten nach §23 vorgelegt werden.
Vorraussetzung für das Gutachten ist ein Mindestalter von 30 Jahren und einen zeitgemäßer Zustand. Umbauten sind nur bis 10 Jahre nach der Erstzulassung genehmigt.
Durch die Zulassung zum Oldtimer spart man in vielen Fällen Steuern, die liegen für einen PKW pauschal bei 191 Euro ohne Rücksicht auf Hubraum und Euro-Norm. Außerdem spart man beim Versicherungsbeitrag, da die meisten Versicherungen einen günstigen Oldtimer-Tarif anbieten. Zur HU (mit AU) muss man weiterhin aller zwei Jahre.
Ein Alltagsbetrieb ist weiterhin möglich, es muss jedoch bei den meisten Versicherungen ein Alltags-Fahrzeug vorgewiesen werden.
Rote 07er Nummer
Das rote Oldtimerkennzeichen (07er Kennzeichen) hat nichts mit der roten Händlernummer (06er Kennzeichen) zu tun.
Jeder private Oldtimerbesitzer kann ein 07er Kennzeichen beantragen.
Man kann damit mehrere Oldtimer (ab 30 Jahren) auf ein Kennzeichen fahren und bezahlt nur einmal Steuern (PKW: 191 Euro) und einmal Versicherung (das teuerste Fahrzeug zum Oldtimertarif).
Bei der Zulassung müssen folgende Dinge beachtet werden:
Der Betrieb ist nur mit Auflagen möglich.
So muss man z.B. ein Fahrtenbuch führen.
Grundsätzlich muss ein Oldtimergutachten nach §23 vorgelegt werden.
Muss das Gutachten neu erstellt werden, hat das Fahrzeug automatisch eine neue HU. Man kann jedoch auch mit abgelaufener HU seinen Oldtimer auf 07 zulassen, wenn das Oldtimergutachten vorliegt. Die erforderlichen Unterlagen und Erstellgebühren unterscheiden sich in Sachsen je nach Zulassungsbezirk, welcher auch die Gültigkeitsdauer der roten Nummer entscheidet.
Im folgenden erläutern wir die Unterschiede je Zulassungsbezirk für die Beantragung der roten Nummer in Bautzen und Görlitz.
Zulassung in Bautzen.
In Bautzen wird für die Zulassung kein Führungszeugnis benötigt, die rote Zulassung ist 3 Jahre gültig, kann aber natürlich nach Ablauf der 3 Jahre verlängert werden. Bearbeitungszeit für die rote Nummer ca. 2 Tage. Fahrzeugschein: 1 Fahrzeugschein mit Platz für ca. 10 Fahrzeuge. Gebühr für die Erstellung: 75,- Euro.
Zulassung in Görlitz.
In Görlitz wird für die Zulassung ein Führungszeugnis benötigt, man kann es auf dem Meldeamt beantragen (Gruppe 0). Wartezeit für das Führungszeugnis ca. 2 Wochen, Gebühren ca. 13,- Euro. Die rote Zulassung ist dafür unbegrenzt gültig. Die Bearbeitungszeit für die rote Nummer beträgt zusätzlich noch ca. 2 Tage. Fahrzeugschein: 1 Fahrzeugschein pro Fahrzeug. Gebühr für die Erstellung: 120,- Euro.
Übrigens: Allgemein ist die Ausgabe der Nummer eine Kann-Bestimmung.
Man hat also keinen gesetzlichen Anspruch auf eine rote Nummer.